Feuerbestattung in Wetzlar

Was ist eine Feuerbestattung?

Für eine Feuerbestattung wird der Leichnam in ein Krematorium überführt. Dort wird der Verstorbene samt einem Sarg eingeäschert, den entweder er selbst noch zu Lebzeiten ausgesucht hat, oder später seine Angehörigen ausgewählt haben. Die Kremation ist die Voraussetzung für verschiedene Formen der Beisetzung: die Urnenbeisetzung, die Seebestattung oder auch die naturnahe Baumbestattung. In anderen Ländern sind zudem Luftbestattungen und die Diamantbestattung zulässig. Da die anonyme Bestattung nur in einer Urne gestattet ist, ist auch für diese Beisetzungsform eine Einäscherung des Leichnams vorgeschrieben.

 

Feuerbestattung - Einäscherung des Sarges
Feuerbestattung - Einäscherung des Sarges

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Notwendige Unterlagen für eine Feuerbestattung

  • Amtliche Sterbeurkunde, Leichenschauschein
  • Bescheinigung Erklärung zur Feuerbestattung
  • Feuerbestattung - Willenserklärung
  • Bescheinigung zweite Leichenschau

 

Vor der Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.

Bevor die Einäscherung des Leichnams vorgenommen wird, gilt es, einige Dinge zu beachten. Zunächst muss bestätigt sein, dass es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, auf diese Weise bestattet zu werden. Im Idealfall liegt hierüber eine zu Lebzeiten schriftlich verfasste und unterzeichnete Erklärung vor. Liegt keine derartige Erklärung vor, müssen die Hinterbliebenen im Sinne des Verstorbenen handeln und unterzeichnen.

 

Entfernen von Herzschrittmachern und Co.

In der Regel werden Herzschrittmacher und andere medizinische technische Hilfsmittel vor der Kremation aus dem Körper entfernt, um eine Gefährdung des Einäscherungsprozesses auszuschließen.

 

Sargpflicht

Da in Deutschland Sargpflicht besteht, muss bei einer Feuerbestattung der Leichnam auch in einem solchen verbrannt werden. Neben der Sargpflicht an sich ist auch der Aspekt wichtig, dass der Sarg als Brennstoff dient. Ein menschlicher Körper besteht zu großen Teilen aus Wasser – ein Sarg aus Holz vereinfacht und beschleunigt den Verbrennungsprozess.

 

 

Einfacher Sarg aus Kiefernholz für die Feuerbestattung
Einfacher Sarg aus Kiefernholz für die Feuerbestattung

Zweite Leichenschau im Krematorium

Diese ist in Deutschland behördentechnisch zwingend erforderlich.

Als nächster Schritt wird im Krematorium eine zweite Leichenschau vorgenommen. Sie dient erstens zur zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen und soll zweitens die Todesursache noch einmal bestätigen. Bei einer Erdbestattung im Sarg kann der Leichnam in Ausnahmefällen exhumiert und erneut untersucht werden – nach einer Kremation ist das nicht möglich.

 

Kennzeichnung der Asche

Damit die Asche, die nach der Kremierung des Leichnams übrig bleibt, eindeutig zugeordnet werden kann, wird dem Sarg ein mit einer Zahl versehener Schamottestein beigelegt, auch Ofenmarke genannt. Dieser hält der Hitze während der Verbrennung stand und ist somit später in der Asche zu finden. Diese Kennzeichnung kommt dann auch mit in die Aschekapsel, die später – meist von einer Urne umgeben – beigesetzt wird. Das gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die eindeutige Zuordnung – im Bedarfsfall auch bei einer anonymen Bestattung.

 

Vielfältige Auswahl an Formen und Farben der Urne

Auswahl einer Urne

Die Urne dient als würdiges Behältnis in der die Aschekapsel mit der Asche der Verstorbenen eingelagert wird. Hier bieten wir Ihnen eine vielfältige Auswahl individuell auswählbarer Formen und Farben vom klassischen Design bis nachhaltig hergestellter Urnen aus Naturstoffen.

 

Hier finden Sie einen Überblick  verschiedener Urnen

Anschauen/downloaden

Beisetzungspflicht für Feuerbestattungen

In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht.

Für viele Trauernde sind Gräber auf Friedhöfen wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren können, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. Die Beisetzung erfolgt in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (altrömische Grabkammern, Grabeskirche), auf See, auf einem ruhigen Waldfriedhof, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld.

Dies hat gewichtige trauerpsychologische und kulturelle Gründe und sollte nicht als Reglementierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit interpretiert werden.

 

Beisetzungspflicht für Feuerbestattungen - Urnenbeisetzung in einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage.
Beisetzungspflicht für Feuerbestattungen - Urnenbeisetzung in einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage.

Urnenbeisetzung im Einzelgrab

Der Verstorbene wird in einer Urne in einem Einzelgrab auf dem Friedhof beigesetzt. Die Hinterbliebenen veranlassen die Bestattung über die Gemeinde. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

 

Urnen Beisetzung in einem Einzelgrab
Urnen Beisetzung in einem Einzelgrab auf dem Friedhof.

Die Naturbestattung

Die Beisetzung in der Natur setzt eine Feuerbestattung, also eine Kremierung des Verstorbenen voraus. Die naturnahe Baumbestattung ist eine Möglichkeit für eine Urnen Bestattung in der freien Natur.

 

Die Baumbestattung setzt eine Kremierung des Verstorbenen voraus
Die Baumbestattung setzt eine Kremierung des Verstorbenen voraus.