Für eine Feuerbestattung wird der Leichnam in ein Krematorium überführt. Dort wird der Verstorbene samt einem Sarg eingeäschert, den entweder er selbst noch zu Lebzeiten ausgesucht hat, oder später seine Angehörigen ausgewählt haben. Die Kremation ist die Voraussetzung für verschiedene Formen der Beisetzung: die Urnenbeisetzung, die Seebestattung oder auch die naturnahe Baumbestattung. In anderen Ländern sind zudem Luftbestattungen und die Diamantbestattung zulässig. Da die anonyme Bestattung nur in einer Urne gestattet ist, ist auch für diese Beisetzungsform eine Einäscherung des Leichnams vorgeschrieben.
Ein kompetenter Ansprechpartner vor Ort, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen, ist von großer Bedeutung – sowohl bei einem akuten Sterbefall als auch beim Thema Bestattungsvorsorge sowie bei der Klärung allgemeiner Fragen.
Notwendige Unterlagen für eine Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung muss eine Willenserklärung des Verstorbenen vorliegen.
Bevor die Einäscherung des Leichnams vorgenommen wird, gilt es, einige Dinge zu beachten. Zunächst muss bestätigt sein, dass es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, auf diese Weise bestattet zu werden. Im Idealfall liegt hierüber eine zu Lebzeiten schriftlich verfasste und unterzeichnete Erklärung vor. Liegt keine derartige Erklärung vor, müssen die Hinterbliebenen im Sinne des Verstorbenen handeln und unterzeichnen.
In der Regel werden Herzschrittmacher und andere medizinische technische Hilfsmittel vor der Kremation aus dem Körper entfernt, um eine Gefährdung des Einäscherungsprozesses auszuschließen.
Da in Deutschland Sargpflicht besteht, muss bei einer Feuerbestattung der Leichnam auch in einem solchen verbrannt werden. Neben der Sargpflicht an sich ist auch der Aspekt wichtig, dass der Sarg als Brennstoff dient. Ein menschlicher Körper besteht zu großen Teilen aus Wasser – ein Sarg aus Holz vereinfacht und beschleunigt den Verbrennungsprozess.
Diese ist in Deutschland behördentechnisch zwingend erforderlich.
Als nächster Schritt wird im Krematorium eine zweite Leichenschau vorgenommen. Sie dient erstens zur zweifelsfreien Identifizierung des Verstorbenen und soll zweitens die Todesursache noch einmal bestätigen. Bei einer Erdbestattung im Sarg kann der Leichnam in Ausnahmefällen exhumiert und erneut untersucht werden – nach einer Kremation ist das nicht möglich.
Damit die Asche, die nach der Kremierung des Leichnams übrig bleibt, eindeutig zugeordnet werden kann, wird dem Sarg ein mit einer Zahl versehener Schamottestein beigelegt, auch Ofenmarke genannt. Dieser hält der Hitze während der Verbrennung stand und ist somit später in der Asche zu finden. Diese Kennzeichnung kommt dann auch mit in die Aschekapsel, die später – meist von einer Urne umgeben – beigesetzt wird. Das gewährleistet zu jedem Zeitpunkt die eindeutige Zuordnung – im Bedarfsfall auch bei einer anonymen Bestattung.
Die Urne dient als würdiges Behältnis in der die Aschekapsel mit der Asche der Verstorbenen eingelagert wird. Hier bieten wir Ihnen eine vielfältige Auswahl individuell auswählbarer Formen und Farben vom klassischen Design bis nachhaltig hergestellter Urnen aus Naturstoffen.
Hier finden Sie einen Überblick verschiedener Urnen
In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erd-, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht.
Für viele Trauernde sind Gräber auf Friedhöfen wichtige Orte der Trauer, zu denen sie zurückkehren können, um sich an den Verstorbenen zu erinnern. Die Beisetzung erfolgt in einem klassischen Grab, in einem Kolumbarium (altrömische Grabkammern, Grabeskirche), auf See, auf einem ruhigen Waldfriedhof, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld.
Dies hat gewichtige trauerpsychologische und kulturelle Gründe und sollte nicht als Reglementierung und Einschränkung der persönlichen Freiheit interpretiert werden.