Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.
Notwendige Unterlagen für eine Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die Übergabe des menschlichen Leichnams an die Erde. Der Sarg wird nach einer möglichen Trauerfeier auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Unterschieden werden Erdgräber nach Wahl- und Reihengrabstätten.
Die Erdbestattung in einem Sarg ist eine traditionelle Bestattungsform.
Der Sarg wird oft auf einem Bahrwagen zum Grab geleitet und dort von den Trägern in das Grab abgesenkt. Zum Teil geschieht dies mit Seilen, zum Teil wird ein Absenkautomat genutzt.
Bei den Trägern handelt es sich je nach den örtlichen Gegebenheiten um Angestellte der Friedhofsverwaltung oder des Bestatters. In einigen Gemeinden erlaubt die Friedhofssatzung den Transport des Sarges zum Grab durch Angehörige, Vereinskameraden oder Nachbarn des Verstorbenen. Das Absenken des Sarges muss aus sicherheits- und versicherungstechnischen Gründen jedoch immer den erfahrenen Trägern überlassen werden.
Nach dem Absenken des Sarges werden von der Trauergesellschaft oft Blumen oder Erde als Geste der letzten Abschiednahme ins Grab geworfen.
In Absprache mit dem Trauerredner oder Geistlichen kann der Sarg zu einem späteren Zeitpunkt abgesenkt werden, wenn die Trauergemeinde den Friedhof bereits verlassen hat. Hintergrund dieses Wunsches der Angehörigen ist, dass sie nicht in das Grab auf den Sarg hinunterblicken wollen. Die Endgültigkeit wird jedoch nicht nur symbolisch, sondern auch ganz konkret gerade durch das Absenken deutlich.